Bitte beachten: BFV führt erhöhte Gebühren ein
Am 16. November 2024 stimmten die Delegierten auf dem außerordentlichen BFV-Verbandstag drei Anträgen zu, die im Wesentlichen Anpassungen der Beiträge, Strafen und Schiedsrichter:innenspesen vorsahen (siehe Artikel). Zum 1. Januar 2025 sind durch die angenommenen Anträge wichtige Änderungen mit Finanzwirkung in Kraft getreten, über die der BFV seine Mitglieder informiert.
Diese Gebühren können anfallen:
- Die Freigabe des Spielberichtes muss bei Spielen mit angesetztem Schiedsrichter, bzw. angesetzter Schiedsrichterin von allen beteiligten Mannschaften spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn erfolgen, bei verspäteter Freigabe werden 25 Euro fällig.
- Fehlende oder falsche Eintragungen im Spielbericht:
- Für Trainer/in und Mannschaftsverantwortlichen 8 Euro
- des Schiedsrichterassistenten 8 Euro
- des Kapitäns oder Torwarts 8 Euro
- oder bei fehlerhaften Rückennummern 8 Euro
- Spielergebnisse müssen spätestens 60 Minuten nach Spielende in das DFBnet eingetragen worden sein. Eine verspätete Freigabe wird ebenso wie eine nicht vorgenommene Freigabe nach dem Verursacherprinzip mit einer Strafe belegt. Dies ist insbesondere im Ü-Bereich bei Abendspielen zu beachten. Bei Fragen hierzu wendet Euch bitte an den Vorstand.
- Für das Nachmelden von Mannschaften wird eine Gebühr von 30 Euro fällig.
- Für das Abmelden einer Mannschaften aus dem laufenden Spielbetrieb wird eine Gebühr von 120 Euro fällig.
- Für das Nichtantreten einer Mannschaft wird eine Gebühr von 60 Euro fällig. Und passiert dies innerhalb der letzten 4 Spieltage einer Saison werden zusätzlich 50 Euro fällig und es erfolgt ein Punktabzug in der neuen Saison.
- Weitere Gebühren werden fällig bei Spielumlegung (bis zu 30 Euro) oder unsportlichem Verhalten (bis zu 30 Euro + 10 Euro Bearbeitungsgebühr) und ein Einspruch gegen eine Spielwertung o.ä. kostet derzeit 35 Euro.
Auch in der Schiedsrichterordnung wurde die Höhe der Spesen für Schiedsrichter:innen angepasst. Wir berichteten HIER darüber.
Die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Änderungen können hier eingesehen werden: Überblick zu den Änderungen aus dem außerordentlichen Verbandstag 2024.
BFV Generalabsage endet am Sonntag
Wegen des starken Schneefalls und Frost sind ein Großteil der Sportanlagen in Berlin durch die zuständigen Sportämter gesperrt worden. Um rechtzeitig Planungssicherheit für alle Vereine, Spielenden und Fans zu schaffen sowie eine für alle Teams möglichst faire Spielplangestaltung aufrecht zu erhalten, haben die spieltechnischen Ausschüsse des Berliner Fußball-Verbandes entschieden, ab sofort bis einschließlich Sonntag, den 23. Februar 2025 eine Generalabsage für sämtliche Spiele im BFV-Spielbetrieb im Freien auszusprechen.
Von der Generalabsage ausgenommen sind Futsal-Spiele und Hallenturniere. Ebenso sind Partien auf NOFV- und DFB-Ebene nicht betroffen. Auch hier kann es jedoch auf Grund der Witterung zu einzelnen Spielabsagen kommen. Nachholtermine für die abgesetzten Spiele stehen aktuell noch nicht fest. Diese können nach ihrer Ansetzung im DFBnet sowie auf FUSSBALL.de eingesehen werden.
(Foto LD)
Neue Schiedsrichterspesen ab 1. Januar 2025
Der Berliner Fußball Verband (BFV) hat in einem außerordentlichen Verbandstag eine umfassende Änderung der Gebührenordnung ab dem 1.1.2025 zu beschlossen. Unter anderem betrifft dies die Schiedsrichterspesen, die sich aus dem eigentlichen Honorar für das Leiten der Spiele und einem pauschalen Fahrgeldersatz (letzte Zeile der Übersicht) zusammensetzt. Beide Beträge werden angehoben! In einem ersten Schritt ab 1. Januar 2025 und dann kommt ein weiterer Schritt zum 1. Januar 2026.
Ab dem 1. Juli 2025 wird es dann eine weitere gravierende Änderung geben: Die Schiedsrichter werden nicht mehr von der Heimmannschaft direkt vor Ort bezahlt, sondern erhalten ihren Obolus dann vom BFV, der die Beträge dann den Vereinen in Rechnung stellt (und dafür eine weitere Gebühr verlangt).
LD